
Auf 2008 neue bzw. abgeänderte Dokumente: B 2 Betriebsdaten Vermarkter D 10.2 Kontrolle über Einhaltung der Hygieneanweisung F 5 Hygieneverfahren Zone 1 F 6 Hygieneverfahren Zone 2 F 7 Hygieneverfahren Zone 3 Weisungen Register F
Auf 2009 aktualisierte Dokumente: AB 2 Produkte B1 Betriebsdaten Anbau D 2.3 Vereinbarung mit Lohn- und Subunternehmungen E 1.1 Liste der Betriebsverzeichnisse E 3.2 Liste der Kulturdauer E 8.4 Pflanzenschutzmittel E 9.1 Hygienekonzept Anbau Kapitelweisungen D10 Kapitelweisungen E10
Auf 2010 aktualisierte Dokumente:
D 8.4 Analysenkonzept E 8.2 Massnahmen bei Überschreitung der Rückstandshöchstmengen


Die Verbände der Früchte, Gemüse und Kartoffel-Branche empfehlen den Betrieben, sich bis Ende 2008 bei SwissGAP anzumelden. Nur so kann den Betrieben die für die Anerkennung nötige Kontrolle vor der Ernte 2010 garantiert werden. Die Grossverteiler (Migros, Coop, Volg) verlangen bekanntlich ab 2010 Früchte, Gemüse und Kartoffeln aus SwissGAP-anerkannten Betrieben. Damit die Produzenten die SwissGAP Anerkennung rechtzeitig erreichen, lassen sie sich idealerweise bereits im Jahre 2009 kontrollieren. Das ist nur sichergestellt, wenn sie sich bis Ende 2008 anmelden. Erfolgt die Anmeldung erst 2009, findet die Kontrolle gemäss Inspektions- und Zertifizierungskonzept bis spätestens Ende 2010 statt. Die Inspektionskapazitäten sind begrenzt. Deshalb kann Betrieben, die sich zu kurzfristig oder zu spät anmelden die rechtzeitige Kontrolle und Anerkennung nicht garantiert werden. In den Jahren 2008 bis 2010 übernehmen die Grossverteiler die jährlichen SwissGAP-Gebühren von Fr. 145.- für die reinen Produzenten. Nur die Kontrolle muss vom Betrieb bezahlt werden. Eine termingerechte Anmeldung bewirkt somit keine Zusatzkosten. Für Biobetriebe gelten die Anforderungen gemäss Bio Suisse.


Die Geschäftsstelle in Zollikofen ist neu unter folgenden Nummern erreichbar:
Zentrale: 031 910 20 90
Fax: 031 910 20 99


12.3.2008: Während den nächsten 3 Jahren (2008 bis und mit 2010) werden Migros, Coop und Volg die SwissGAP-Gebühren für die angemeldeten Produktionsbetriebe übernehmen. Dies wurde am 12.3.2008 an einer gemeinsamen Sitzung mit Vertretern der Detailhandelsunternehmen, von SWISSCOFEL und SwissGAP definitiv vereinbart. In den Genuss dieser Finanzhilfe kommen ausschliesslich angemeldete Produktionsbetriebe. Vermarkter und Produzenten mit Vermarktungstätigkeiten, die sich zertifizieren lassen, werden die Gebühren weiterhin selber bezahlen. Die Gebühren umfassen die Systemkosten von SwissGAP (SFr. 85.–) sowie die Administrationsgebühren von Agrosolution (SFr. 60.–). Spätestens bei der Ernte 2010 müssen alle Betriebe, die ihre Produkte einem der drei Grossverteiler liefern, den SwissGAP-Standard umgesetzt haben und anerkannt sein. Die anerkannten Produktionsbetriebe werden allerdings schon früher profitieren: Die Grossverteiler haben angekündigt, dass sie bereits ab Ernte 2008 den Früchten, Gemüse und Kartoffeln aus anerkannten bzw. zertifizierten SwissGAP-Betrieben konsequent den Vorzug geben werden.


Lohn- und Subunternehmer müssen den SwissGAP-Standard für die ausgeführten Arbeiten erfüllen. Grundsätzlich trägt der auftraggebende Betrieb die Verantwortung, dass die Anforderungen vom beauftragten Lohn- oder Subunternehmer eingehalten und entsprechend dokumentiert werden.
Mit dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Lohnunternehmer, die zu seinen ausgeführten Arbeiten betroffenen Kontrollpunkte gemäss der Technischen Anforderungen einzuhalten.
Anlässlich der Betriebskontrolle auf dem auftraggebenden Betrieb ist bei Vorliegen dieser Vereinbarung eine Kontrolle beim Lohnunternehmer nicht notwendig (Ausnahmen: Lagerung, Aufbereitung, Konfektionierung, Verpackung von Früchten, Gemüse, Kartoffeln); die Inspektionsstelle behält sich Stichprobenkontrollen vor. Ist der Lohnunternehmer für SwissGAP anerkannt / zertifiziert, sind keine Kontrollen notwendig.


Dies hat der Verein SwissGAP anlässlich einer Sitzung am 11. Januar 2007 entschieden. Das bedeutet: Ein Betrieb, der Kartoffeln anbaut und SwissGAP umsetzen soll, muss all seine Kartoffelkulturen (Speise- und Industriekartoffeln) den SwissGAP-Vorschriften unterstellen. Ein Betrieb, der Gemüse anbaut und SwissGAP umsetzen soll, muss all seine Gemüsekulturen den SwissGAP-Vorschriften unterstellen. Ein Betrieb, der Früchte anbaut und SwissGAP umsetzen soll, muss all seine Früchtekulturen (einzige Ausnahme: Mostobst, wenn auf einer separaten Parzelle) den SwissGAP-Vorschriften unterstellen. Das heisst, die gesamten Kulturen/Kulturflächen (inkl. Kulturen für die Direktvermarktung) müssen gemeldet und die Aufzeichnungen zu all diesen Kulturen müssen geführt werden.


Anlässlich der online-Anmeldung kann der Betrieb über die 'Pauschaldeklaration' Angaben zu seinem Betrieb eingeben, mit welchen dann die betriebsspezifische Checkliste mit vorbeantworteten Fragen erstellt wird.
Bereits angemeldete Betriebe können natürlich ebenfalls auf diese Möglichkeit zurückgreifen, indem sie sich mit ihrem E-mail und dem gewählten Kennwort als bestehender Benutzer anmelden. Und unter 'Pauschaldeklaration erfassen' die nötigen Angaben hinzufügen. Nach dem Erfassen kann die betriebsspezifische Checkliste ausgedruckt werden.


Produzenten und Vermarkter können sich für den Produktionsstandard SwissGAP und die Herkunftsbezeichnung SUISSE GARANTIE anmelden. Die Einschreibung kann online erfolgen oder schriftlich. Für eine schriftliche Anmeldung kann man die entsprechenden Anmeldeunterlagen herunterladen oder telefonisch bei Agrosolution bestellen.
Beachten Sie bei einer Anmeldung bitte folgendes: - Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie per Mail eine Bestätigung Ihrer Anmeldung.
- Nach erfolgter Anmeldung wird Ihr Betrieb als angemeldet gelistet.
- Falls Sie einen Ordner Umsetzungs-Dokumetation bestellt haben, erhalten Sie diesen per Post zugestellt.
Für Fragen und Beratungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an (Tel. 031 910 20 90)

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