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Ölsaaten



Rapsanbau für Ernte 2011

Die Rapszuteilung wurde vorgenommen.

Über die Zuteilung von nachträglichen Anmeldungen mittels Anmeldeformular entscheidet der SGPV.



Brotgetreide



SUISSE GARANTIE Brotgetreide

Die Anmeldungen für SUISSE GARANTIE Brotgetreide laufen über die Sammelstellen/Mühlen. Die Anmeldung kann NICHT über Agrosolution erfolgen.



Früchte, Gemüse, Kartoffeln



Etiketten SUISSE GARANTIE Kartoffeln

Wer die zugesendeten Etikettenvorlagen für SUISSE GARANTIE Kartoffeln nicht mehr findet, kann sie sich herunterladen.

Es gelten die Vorschriften gemäss Manual Produzentenetikette.



Etiketten SUISSE GARANTIE Gemüse

Die Produzenten müssen die SUISSE GARANTIE Etiketten selber herstellen. Die entsprechenden Vorlagen stellt der VSGP zur Verfügung. Es gelten die Vorschriften gemäss Manual Produzentenetikette.



Etiketten SUISSE GRANTIE Früchte

Wer von den Sektionen des Obstverbandes keine Etiketten erhalten hat, kann hier Vorlagen herunterladen: Etiketten gross oder Etiketten klein.

Es gelten die Vorschriften gemäss Manual Produzentenetikette.



Anmeldung Most- und Brennobst

Produzenten für SUISSE GARANTIE Most- und Brennobst müssen sich mittels Anmeldeformular schriftlich beim SOV anmelden.



SwissGAP Umsetzungsdokumentation: Aktualisierte und neue Dokumente

Auf 2008 neue bzw. abgeänderte Dokumente:
B 2 Betriebsdaten Vermarkter
D 10.2 Kontrolle über Einhaltung der Hygieneanweisung
F 5 Hygieneverfahren Zone 1
F 6 Hygieneverfahren Zone 2
F 7 Hygieneverfahren Zone 3
Weisungen Register F

Auf 2009 aktualisierte Dokumente:
AB 2 Produkte
B1 Betriebsdaten Anbau
D 2.3 Vereinbarung mit Lohn- und Subunternehmungen
E 1.1 Liste der Betriebsverzeichnisse
E 3.2 Liste der Kulturdauer
E 8.4 Pflanzenschutzmittel
E 9.1 Hygienekonzept Anbau
Kapitelweisungen D10
Kapitelweisungen E10

Auf 2010 aktualisierte Dokumente:

D 8.4 Analysenkonzept
E 8.2 Massnahmen bei Überschreitung der Rückstandshöchstmengen



Die Geschäftsstelle hat neue Nummern

Die Geschäftsstelle in Zollikofen ist neu unter folgenden Nummern erreichbar:

Zentrale: 031 910 20 90

Fax: 031 910 20 99



Migros, Coop und Volg übernehmen SwissGAP-Gebühren

 

12.3.2008: Während den nächsten 3 Jahren (2008 bis und mit 2010) werden Migros, Coop und Volg die SwissGAP-Gebühren für die angemeldeten Produktionsbetriebe übernehmen. Dies wurde am 12.3.2008 an einer gemeinsamen Sitzung mit Vertretern der Detailhandelsunternehmen, von SWISSCOFEL und SwissGAP definitiv vereinbart. In den Genuss dieser Finanzhilfe kommen ausschliesslich angemeldete Produktionsbetriebe. Vermarkter und Produzenten mit Vermarktungstätigkeiten, die sich zertifizieren lassen, werden die Gebühren weiterhin selber bezahlen.
Die Gebühren umfassen die Systemkosten von SwissGAP (SFr. 85.–) sowie die Administrationsgebühren von Agrosolution (SFr. 60.–). Spätestens bei der Ernte 2010 müssen alle Betriebe, die ihre Produkte einem der drei Grossverteiler liefern, den SwissGAP-Standard umgesetzt haben und anerkannt sein. Die anerkannten Produktionsbetriebe werden allerdings schon früher profitieren: Die Grossverteiler haben angekündigt, dass sie bereits ab Ernte 2008 den Früchten, Gemüse und Kartoffeln aus anerkannten bzw. zertifizierten SwissGAP-Betrieben konsequent den Vorzug geben werden.

 



Die SwissGAP Vereinbarung mit Lohn- und Subunternehmer

 

Lohn- und Subunternehmer müssen den SwissGAP-Standard für die ausgeführten Arbeiten erfüllen. Grundsätzlich trägt der auftraggebende Betrieb die Verantwortung, dass die Anforderungen vom beauftragten Lohn- oder Subunternehmer eingehalten und entsprechend dokumentiert werden.

Mit dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Lohnunternehmer, die zu seinen ausgeführten Arbeiten betroffenen Kontrollpunkte gemäss der Technischen Anforderungen einzuhalten.

Anlässlich der Betriebskontrolle auf dem auftraggebenden Betrieb ist bei Vorliegen dieser Vereinbarung eine Kontrolle beim Lohnunternehmer nicht notwendig (Ausnahmen: Lagerung, Aufbereitung, Konfektionierung, Verpackung von Früchten, Gemüse, Kartoffeln); die Inspektionsstelle behält sich Stichprobenkontrollen vor. Ist der Lohnunternehmer für SwissGAP anerkannt / zertifiziert, sind keine Kontrollen notwendig.

 



SwissGAP muss auf Produktionsbetrieben sektoriell umgesetzt werden

 

Dies hat der Verein SwissGAP anlässlich einer Sitzung am 11. Januar 2007 entschieden. Das bedeutet: Ein Betrieb, der Kartoffeln anbaut und SwissGAP umsetzen soll, muss all seine Kartoffelkulturen (Speise- und Industriekartoffeln) den SwissGAP-Vorschriften unterstellen. Ein Betrieb, der Gemüse anbaut und SwissGAP umsetzen soll, muss all seine Gemüsekulturen den SwissGAP-Vorschriften unterstellen. Ein Betrieb, der Früchte anbaut und SwissGAP umsetzen soll, muss all seine Früchtekulturen (einzige Ausnahme: Mostobst, wenn auf einer separaten Parzelle) den SwissGAP-Vorschriften unterstellen.
Das heisst, die gesamten Kulturen/Kulturflächen (inkl. Kulturen für die Direktvermarktung) müssen gemeldet und die Aufzeichnungen zu all diesen Kulturen müssen geführt werden.



Betriebsspezifische Checkliste

 

Anlässlich der online-Anmeldung kann der Betrieb über die 'Pauschaldeklaration' Angaben zu seinem Betrieb eingeben,  mit welchen dann die betriebsspezifische Checkliste mit vorbeantworteten Fragen erstellt wird.

Bereits angemeldete Betriebe können natürlich ebenfalls auf diese Möglichkeit zurückgreifen, indem sie sich mit ihrem E-mail und dem gewählten Kennwort als bestehender Benutzer anmelden. Und unter 'Pauschaldeklaration erfassen' die nötigen Angaben hinzufügen. Nach dem Erfassen kann die betriebsspezifische Checkliste ausgedruckt werden.

 



Anmeldung SwissGAP und SUISSE GARANTIE

 

Produzenten und Vermarkter können sich für den Produktionsstandard SwissGAP und die Herkunftsbezeichnung SUISSE GARANTIE anmelden.
Die Einschreibung kann online erfolgen oder schriftlich. Für eine schriftliche Anmeldung kann man die entsprechenden Anmeldeunterlagen herunterladen oder telefonisch bei Agrosolution bestellen.

Beachten Sie bei einer Anmeldung bitte folgendes:

  • Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie per Mail eine Bestätigung Ihrer Anmeldung.
  • Nach erfolgter Anmeldung wird Ihr Betrieb als angemeldet gelistet.
  • Falls Sie einen Ordner Umsetzungs-Dokumetation bestellt haben, erhalten Sie diesen per Post zugestellt.

Für Fragen und Beratungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an (Tel. 031 910 20 90)



Statistik SwissGAP

06.07.2010


Anbau

Fläche ha

Anzahl Betriebe

Früchte

6229

1627

Gemüse

11916

1493

Kartoffeln

8484

2043

Total: 4143 Anbaubetriebe

 

Zahlen Vormonate

 



Aktuelles

22.06.10

Pressemitteilung des SGPV: Die Rapszuteilung wurde vorgenommen.

[mehr]

27.05.10

Anmeldung Raps Ernte 2011 bis 15. Juni 2010

[mehr]

09.04.10

Die Mengenzuteilung der Ölsaaten läuft ab Ernte 2011 über Agrosolution

[mehr]



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