Die SwissGAP Anbau-Kontrollen finden in der Regel alle 3 Jahre statt. Jährlich werden ca. 60 zusätzliche Stichprobenkontrollen durchgeführt. Diese sind unangemeldet und finden ausserhalb des Kontrollrhythmus statt.
Vermarkter werden jährlich inspiziert und zertifiziert.
Jeder Betrieb muss jährlich eine Selbstkontrolle vornehmen. Alle Kontrollpunkte der Checkliste müssen mit "ja", "nein" oder "nicht anwendbar" beantwortet werden.
Wird bei gelben und roten Kontrollpunkten mit "nein" geantwortet, müssen in jedem Fall Korrekturmassnahmen schriftlich festgehalten werden.
Die Checklisten zur Selbstkontrolle können via Login im System Agrosolution generiert werden. Diese betriebsspezifischen Checklisten haben einige Kontrollpuntke bereits vorausgefüllt.
Neutrale Checklisten sind auch erlaubt.
Ab 2011 müssen die Vermarkter die Empfehlungen bei der Selbstkontrolle auch kontrollieren und mit "ja", "nein" oder "nicht anwendbar" beantworten. Das heisst Vermarkter dürfen keine reduzierten Checklisten mehr verwenden.
Die datierten und unterschriebenen Selbstkontrollen müssen aufbewahrt werden.
