SUISSE GARANTIE ist bei Früchten, Gemüse und Kartoffeln nicht automatisch in SwissGAP inbegriffen. SUISSE GARANTIE muss separat angemeldet werden.
Bio-Betriebe müssen sich für SUISSE GARANTIE zusätzlich anmelden, wenn sie Produkte allenfalls nicht als BIO verkaufen können und in den SUISSE GARANTIE-Kanal liefern möchten.
Weitere Fragen und Antworten zur Anmeldung und zum Erfassen der Daten.
Die Kennzeichnung der Produkte hat gemäss dem Manual Produzentenetikette zu erfolgen. Nur anerkannte Produzenten dürfen mit SUISSE GARANTIE kennzeichnen.
Zertifizierte Vermarkter stellen die Etiketten selber her. Sie richten sich nach dem Gestaltungsmanual. Die Zertifizierungsstellen geben bei Unklarheiten Auskunft.
| Link | Zwingende Beiträge an die Branchen | Qualitätsnormen Qualiservice | |
| Früchte | SOV | Produzentenbeiträge | |
| Gemüse | VSGP | Produzentenbeiträge | alle Gemüse |
| Kartoffeln | VSKP | wird auf Anfrage zugestellt: 031 385 36 50 | alle Kartoffeln |

Im März 2011 wurden folgende Informationen an die Früchte-, Gemüse- und Kartoffelproduzenten verschickt: