Die Produktion von Raps, Sonnenblumen, Soja und Lein wird in der Schweiz aufgrund von Abnahmeverträgen der Ölwerke limitiert.
Ölsaaten für den SUISSE GARANTIE-Kanal dürfen nur von Betrieben angebaut werden, die einen Anbauvertrag erhalten. Dieser wird von Agrosolution AG im Auftrag des Schweizerischen Getreideproduzentenverband SGPV ausgestellt. Bei der Ablieferung der Ölsaaten muss eine Kopie des Anbauvertrags der Sammelstelle abgegeben werden.
Die Produzenten werden alle 4 Jahre im Rahmen der ÖLN-Kontrolle auf die SUISSE GARANTIE-Anforderungen inspiziert.
Das Anmeldeformular Raps wird bis Ende Mai des Vorjahres an die bisherigen Produzenten verschickt.
Die Anmeldeformulare Sonnenblumen und Soja werden im August/September des Vorjahres versendet.
Die zugeteilten Mengen werden den entsprechenden Sammelstellen gemeldet.
