Fragen & Antworten SUISSE GARANTIE

Anmeldung

Müssen sich Bio-Betriebe für Suisse Garantie anmelden?

Es kann vorkommen, dass nicht die gesamte Bio-Produktion eines Betriebs im Bio-Kanal vermarktet werden kann. Für die daraus resultierende Überschussverwertung kann es also durchaus Sinn machen, wenn ein Betrieb (Produktionsbetrieb wie auch Vermarktungsbetrieb) auch für die Marke Suisse Garantie anerkannt ist. Dies gilt vor allem für Gemüse-Betriebe. Im Früchtebereich herrschen zwei mehr oder weniger getrennte Märkte, zwischen diesen kaum Verschiebungen vorkommen. Im Zweifelsfall: Fragen Sie Ihre Abnehmer. Verschiedene Abnehmer verlangen Suisse Garantie von ihren Bio-Zulieferern.

Ab wann gilt ein Betrieb als Vermarkter?

SwissGAP und SUISSE GARANTIE definieren den Begriff Vermarkter unterschiedlich:

  • SwissGAP:
    Betrieb, der Ware direkt an einen Grossverteiler liefert
    oder/und
    von anderen Betrieben bezogene Ware aufbereitet oder sortiert und diese unter SwissGAP in Verkehr bringt.
  • SUISSE GARANTIE:
    Betrieb, der Ware mit der Garantiemarke kennzeichnet
    oder/und
    von anderen Betrieben bezogene Ware aufbereitet oder sortiert und diese unter SUISSE GARANTIE in Verkehr bringt.

Für produzierte Setzlinge wird SUISSE GARANTIE verlangt. Wo muss ich mich anmelden?

Für Gemüsesetzlinge muss sich der Betrieb bei Agrosolution AG anmelden, für Blumen-Jungpflanzen bei Jardin Suisse.

Zusätzlicher Sektor anmelden / Wiederanmeldung

Ein anerkannter Produktionsbetrieb meldet einen zusätzlichen Sektor an (Bereich Früchte, Gemüse, Kartoffeln)

→   Der zusätzliche Produktionssektor wird direkt nach der Anmeldung auf anerkannt gestellt. Dieser Sektor wird gleichzeitig mit der nächsten fälligen SUISSE GARANTIE Anbau Kontrolle kontrolliert.

Ausnahme: Bei SUISSE GARANTIE Gemüse müssen zuerst die Gebühren des VSGP bezahlt sein, bevor der Betrieb auf anerkannt gestellt wird.

Ein zertifizierter Vermarkter meldet einen zusätzlichen Vermarktungssektor an

→   Wird ein zusätzlicher Vermarktungssektor angemeldet, wird dieser normalerweise mit der nächsten Zertifizierung zertifiziert. Wird ein Zertifikat dringend benötigt, leitet Agrosolution die Anfrage an die zuständige Zertifizierungsstelle weiter. Diese entscheidet von Fall zu Fall, ob sie das Zertifikat bereits vor der nächsten Kontrolle erweitern will oder nicht.

Ein anerkannter Betrieb meldet auch die Vermarktung an. Oder ein zertifizierter Vermarkter meldet auch die Produktion an

→   Bei diesen Betrieben müssen zuerst Nachweise über die Einhaltung der zusätzlichen Kontrollpunkte vorliegen, bevor sie die Anerkennung / das Zertifikat erhalten.

Bereits anerkannte/zertifizierte Betriebe haben sich abgemeldet und melden sich nun wieder an

→   Alle Betriebe (auch wenn sie die Kontrolle erst kürzlich bestanden haben) werden wie Neuaufnahmen betrachtet und behandelt. Sie müssen vor der Anerkennung / Zertifizierung kontrolliert werden.

Kulturen und Produkte erfassen

Sind Frühkartoffeln Kartoffeln oder Gemüse?

Frühkartoffeln sind Kartoffeln. Wenn ein Gemüseproduzent Frühkartoffeln anbaut, so muss er sich auch für Kartoffeln anmelden.

Müssen alle Kulturen erfasst werden?

SUISSE GARANTIE muss auf Produktionsbetrieben sektoriell umgesetzt werden.

Das heisst, die gesamten Kulturen/Kulturflächen (inkl. Kulturen für die Direktvermarktung) müssen gemeldet und die Aufzeichnungen zu all diesen Kulturen müssen geführt werden.

Pflanzenschutzmittel

Wartefrist bei früh geernteten Kartoffeln

Alle vor dem 1. September geernteten Kartoffeln gelten als Frühkartoffeln (nur in Bezug auf die Wartefrist), was eine verkürzte Wartefrist zur Folge haben kann.

Somit gilt z.B. beim Pflanzenschutzmittel Mapro die Wartefrist von nur 2 Wochen, wenn die Agria am 31.08. geerntet werden.

Verwendung Logo

Dürfen reine Produzenten das SUISSE GARANTIE Logo verwenden?

Das Logo SUISSE GARANTIE darf nur im Zusammenhang mit zertifizierten Produkten verwendet werden.

Reine Produzenten sind "nur" anerkannte Betriebe. Sie sind nicht zertifiziert und somit nicht nutzungsberechtigt. Sie dürfen das Logo NICHT verwenden. Weder auf Produktetiketten noch auf der Webseite.

Produzenten dürfen aber den Schriftzug SUISSE GARANTIE verwenden.

"Agrosolution AG"