01.03.10
Pressemitteilung des Vereins SwissGAP Februar 2010
Bund fördert SWISSGAP-Produzenten Mehr als 3000 anerkannte SwissGAP-Produzenten haben Grund zur Freude: Als Anerkennung für ihre Anstrengungen im Bereich der Qualitätssicherung von Früchten, Gemüse und Kartoffeln vergütet das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) jedem Produktionsbetrieb, der bis zum 31.12.2010 erfolgreich die Erstanerkennung für SwissGAP besteht, einen Kostenbeitrag von pauschal Fr. 100.-. Dieses Pilotprojekt soll auch eine Grundlage dafür sein, die Förderung der Qualitätssicherung im Bereich Früchte, Gemüse und Kartoffeln ab 2012 in einer Bundesverordnung zu regeln. Es wurde erkannt, dass Qualität für die Produkte der Schweizer Landwirtschaft ein Trumpf ist, den es im Wettbewerb noch besser auszuspielen gilt. Qualitätssicherungssysteme wie SwissGAP spielen bei der Qualitätsstrategie von Bundesrat und Parlament eine wichtige Rolle. SwissGAP wird sich hier aktiv für praxisgerechte Rahmenbedingungen einsetzen. Auch der Detailhandel engagiert sich finanziell MIGROS, COOP und VOLG werden im Jahr 2010 für die anerkannten Produzenten noch einmal die SWISSGAP-Gebühren (Sfr. 145.—/ Betrieb) übernehmen. Den SwisGAP-anerkannten Produzenten entstehen somit keine Kosten für die Administration des Systems. Anerkennungsverfahren nach GLOBALGAP im 2011 Der Standard SwissGAP wird in der Schweiz bei Früchten, Gemüse und Kartoffeln seit drei Jahren erfolgreich umgesetzt. Mittlerweile sind 2450 Produzenten anerkannt und 234 Vermarkter zertifiziert. Nachdem die Anerkennung von SwissGAP durch den internationalen Standard GLOBALGAP im ersten Schritt auf Eis gelegt wurde, wird im 2011 ein neuer Anlauf für ein solches sogenanntes „Benchmarking“ genommen. Das ist der Zeitpunkt, zu dem es auch eine aktualisierte Version des Produktionsstandards GLOBALGAP geben wird. SwissGAP wird sich im 2010 auf die notwendigen Änderungen vorbereiten. Wie bisher wird nicht alles unbesehen 1:1 übernommen, sondern an die Schweizer Strukturen und Verhältnisse angepasst. Einigung auf national einheitliche Anforderungen beim Rückstandsmonitoring Zusätzlich zur Sicherstellung der „Guten Agrarpraxis“ leistet SwissGAP auch einen wichtigen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit. Gemäss Anforderungskatalog muss jeder zertifizierte Betrieb das Rückstandsanalysenkonzept von SwissGAP umsetzen. Das Konzept wird durch Experten aus Forschung und Praxis laufend aktualisiert und berücksichtigt die aktuellen Risiken und Analysenergebnisse. Die Richtlinie zeigt auf, wie die zertifizierten Betriebe ihre Probenpläne erarbeiten können. Dieses Konzept wird bereits seit Anfang 2007 umgesetzt. Zusätzlich erarbeitet eine Arbeitsgruppe von SwissGAP unter Mitwirkung von Vertretern der Grossverteiler ein Konzept zur Beurteilung von Mehrfachrückständen. Bis Ende 2009 hatten MIGROS und COOP noch eigene abweichende Anforderungen in Sachen Rückstandsmonitoring und Mehrfachrückständen. Das wurde für die Lieferanten mehr und mehr zu einem Problem. Mit der jetzt in Kraft getretenen neuen Version der Anforderungen Mehrfachrückstände konnten diese Bedingungen endlich für die ganze Branche vereinheitlicht werden. Für weitere Informationen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Petra Sieghart (Koordinationsstelle SwissGAP) Tel: 031 385 36 91 info(at)swissgap.ch Marc Wermelinger (Präsident Verein SwissGAP), Tel.: 031 380 75 75 marc.wermelinger(at)swisscofel.ch
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