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Bund fördert SwissGAP-Produzenten

  01.03.10

Pressemitteilung des Vereins SwissGAP Februar 2010


Bund fördert SWISSGAP-Produzenten
Mehr als 3000 anerkannte SwissGAP-Produzenten haben Grund zur Freude: Als Anerkennung für ihre
Anstrengungen im Bereich der Qualitätssicherung von Früchten, Gemüse und Kartoffeln vergütet das
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) jedem Produktionsbetrieb, der bis zum 31.12.2010 erfolgreich die
Erstanerkennung für SwissGAP besteht, einen Kostenbeitrag von pauschal Fr. 100.-. Dieses Pilotprojekt
soll auch eine Grundlage dafür sein, die Förderung der Qualitätssicherung im Bereich Früchte, Gemüse
und Kartoffeln ab 2012 in einer Bundesverordnung zu regeln. Es wurde erkannt, dass Qualität für die
Produkte der Schweizer Landwirtschaft ein Trumpf ist, den es im Wettbewerb noch besser auszuspielen
gilt. Qualitätssicherungssysteme wie SwissGAP spielen bei der Qualitätsstrategie von Bundesrat und
Parlament eine wichtige Rolle. SwissGAP wird sich hier aktiv für praxisgerechte Rahmenbedingungen
einsetzen.
Auch der Detailhandel engagiert sich finanziell
MIGROS, COOP und VOLG werden im Jahr 2010 für die anerkannten Produzenten noch einmal die
SWISSGAP-Gebühren (Sfr. 145.—/ Betrieb) übernehmen. Den SwisGAP-anerkannten Produzenten
entstehen somit keine Kosten für die Administration des Systems.
Anerkennungsverfahren nach GLOBALGAP im 2011
Der Standard SwissGAP wird in der Schweiz bei Früchten, Gemüse und Kartoffeln seit drei Jahren
erfolgreich umgesetzt. Mittlerweile sind 2450 Produzenten anerkannt und 234 Vermarkter zertifiziert.
Nachdem die Anerkennung von SwissGAP durch den internationalen Standard GLOBALGAP im ersten
Schritt auf Eis gelegt wurde, wird im 2011 ein neuer Anlauf für ein solches sogenanntes „Benchmarking“
genommen. Das ist der Zeitpunkt, zu dem es auch eine aktualisierte Version des Produktionsstandards
GLOBALGAP geben wird. SwissGAP wird sich im 2010 auf die notwendigen Änderungen
vorbereiten. Wie bisher wird nicht alles unbesehen 1:1 übernommen, sondern an die Schweizer
Strukturen und Verhältnisse angepasst.
Einigung auf national einheitliche Anforderungen beim Rückstandsmonitoring
Zusätzlich zur Sicherstellung der „Guten Agrarpraxis“ leistet SwissGAP auch einen wichtigen Beitrag zur
Lebensmittelsicherheit. Gemäss Anforderungskatalog muss jeder zertifizierte Betrieb das Rückstandsanalysenkonzept
von SwissGAP umsetzen. Das Konzept wird durch Experten aus Forschung und Praxis
laufend aktualisiert und berücksichtigt die aktuellen Risiken und Analysenergebnisse. Die Richtlinie zeigt
auf, wie die zertifizierten Betriebe ihre Probenpläne erarbeiten können. Dieses Konzept wird bereits seit
Anfang 2007 umgesetzt. Zusätzlich erarbeitet eine Arbeitsgruppe von SwissGAP unter Mitwirkung von
Vertretern der Grossverteiler ein Konzept zur Beurteilung von Mehrfachrückständen. Bis Ende 2009
hatten MIGROS und COOP noch eigene abweichende Anforderungen in Sachen Rückstandsmonitoring
und Mehrfachrückständen. Das wurde für die Lieferanten mehr und mehr zu einem Problem. Mit der jetzt
in Kraft getretenen neuen Version der Anforderungen Mehrfachrückstände konnten diese Bedingungen
endlich für die ganze Branche vereinheitlicht werden.
Für weitere Informationen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Petra Sieghart (Koordinationsstelle SwissGAP) Tel: 031 385 36 91
info(at)swissgap.ch
Marc Wermelinger (Präsident Verein SwissGAP), Tel.: 031 380 75 75
marc.wermelinger(at)swisscofel.ch